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PBW Pflegezentrum Berlin West GmbH

Leistungen

Was wir übernehmen und wer es bezahlt

Jede Leistung hat einen Kostenträger. Damit Sie wissen, worauf Sie Anspruch haben, steht bei jedem Punkt, wer die Rechnung übernimmt.

Körperpflege und Mobilität

Unterstützung bei Waschen, Duschen, Zahnpflege, An- und Auskleiden sowie Mobilisation und Lagerung.

Die Grundpflege sichert Würde und Selbstständigkeit im Alltag. Unsere examinierten Pflegekräfte kommen zu festen Zeiten und arbeiten nach einem Pflegeplan, den wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen abstimmen.

Das ist enthalten

  • Körperpflege und Hygiene
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Aufstehen und Lagern
  • Unterstützung bei den Mahlzeiten

Kostenträger: Abrechnung über die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 (Pflegesachleistung, § 36 SGB XI).

Medizinische Behandlungspflege

Ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung und Vitalzeichenkontrolle.

Behandlungspflege wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen. Wir dokumentieren jede Maßnahme und stimmen uns direkt mit der behandelnden Praxis ab.

Das ist enthalten

  • Medikamentengabe und Stellen der Medikation
  • Injektionen, auch Insulin
  • Verbandwechsel und Wundversorgung
  • Kontrolle von Blutdruck, Puls und Blutzucker
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverband anlegen und abnehmen

Kostenträger: Verordnung durch die Ärztin oder den Arzt, Kostenübernahme durch die Krankenkasse (§ 37 SGB V).

Kinderpflege

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche, die wegen einer Erkrankung oder eines besonderen Pflegebedarfs zu Hause professionelle Hilfe brauchen.

Unsere Pflegekräfte übernehmen die Versorgung in der vertrauten häuslichen Umgebung und stimmen die Pflege eng mit den Eltern, Angehörigen und behandelnden Ärztinnen und Ärzten ab. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse des Kindes, seine Sicherheit und eine liebevolle Betreuung.

Das ist enthalten

  • Grund- und Körperpflege
  • Unterstützung bei Mobilität und Ernährung
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
  • Medikamentengabe und medizinische Versorgung
  • Unterstützung und Entlastung der Eltern und Angehörigen
  • Individuelle Versorgung nach dem Pflegebedarf des Kindes

Kostenträger: Ärztliche Verordnung und Abrechnung über die Krankenkasse, bei vorhandenem Pflegegrad zusätzlich über die Pflegekasse.

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflichtberatung für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wir kommen zu Ihnen, beraten pflegende Angehörige zu Handgriffen, Hilfsmitteln und Entlastung und senden den Nachweis direkt an die Pflegekasse. Bleibt der Besuch aus, kürzt die Kasse das Pflegegeld.

Das ist enthalten

  • Termin bei Ihnen zu Hause
  • Beratung zu Pflegetechnik und Hilfsmitteln
  • Hinweise zu Entlastungsangeboten und Höherstufung
  • Nachweis geht direkt an die Pflegekasse
  • Auch für Pflegegrad 1 auf Wunsch möglich

Kostenträger: Die Kosten trägt die Pflegekasse nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Wohnungsreinigung: wir unterstützen bei alltäglichen Aufgaben.

Ein geordneter Haushalt ist die Voraussetzung dafür, dass ein Leben in den eigenen vier Wänden möglich bleibt. Wir übernehmen genau die Aufgaben, die Sie abgeben möchten.

Das ist enthalten

  • Einkaufen und Zubereiten von Mahlzeiten
  • Wäsche und Reinigung
  • Wohnungspflege
  • Begleitung zu Terminen

Kostenträger: Über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) oder als Pflegesachleistung.

Haushaltshilfe für Familien

Unterstützung im Haushalt während der Schwangerschaft und nach der Entbindung, finanziert durch die Krankenkasse.

Wenn Schwangerschaft, Geburt oder Krankheit die Haushaltsführung unmöglich machen, springen wir ein. Die Krankenkasse trägt in der Regel die Kosten.

Das ist enthalten

  • Haushaltsführung und Kinderbetreuung
  • Einkauf und Mahlzeiten
  • Unterstützung nach Klinikaufenthalt
  • Wir helfen bei der Antragstellung

Kostenträger: Kostenübernahme durch die Krankenkasse nach § 24h und § 38 SGB V.

Modernes Wundmanagement

Professionelle Wundversorgung in Zusammenarbeit mit zertifizierten Wundexperten für optimale Heilung.

Chronische Wunden brauchen ein System, keine Improvisation. Wir arbeiten nach dem Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden und dokumentieren den Heilungsverlauf fotografisch.

Das ist enthalten

  • Zertifizierte Wundexperten im Team
  • Fotodokumentation des Verlaufs
  • Abstimmung mit Arztpraxis und Sanitätshaus
  • Beratung zu Dekubitusprophylaxe

Kostenträger: Ärztliche Verordnung, Abrechnung über die Krankenkasse.

Entlastung für Angehörige

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, übernehmen wir zuverlässig die Versorgung.

Pflegende Angehörige tragen die größte Last. Verhinderungspflege gibt Ihnen die Möglichkeit, in Urlaub zu fahren oder krank zu sein, ohne dass die Versorgung abbricht.

Das ist enthalten

  • Kurzfristige Verfügbarkeit
  • Stundenweise oder tageweise
  • Vertraute Bezugspflegekraft
  • Wir übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse

Kostenträger: Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Es gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI).

Sprechen Sie mit uns, bevor die Lage dringend wird.

Die meisten Familien rufen uns nach einem Krankenhausaufenthalt an, unter Zeitdruck. Ein Gespräch vorher nimmt den Druck. Es kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Direkt erreichbar

030 80580820

Täglich erreichbar, 24 Stunden Rufbereitschaft